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ich berate Sie gerne und freue mich darauf, Sie auf Ihrem persönlichen Weg in die Gesundung begleiten zu dürfen!
Herzliche Grüße
Barbara Hock
Einige Informationen:
Bei meinen Behandlungen ist es möglich, dass verschiedene Naturheilverfahren miteinander kombiniert werden, so dass ein optimales Ergebnis erziehlt werden kann. Eine häufige Kombination ist z. B. Homöopathie mit Orthemolekularer Medizin zu kombinieren, da die beiden Therapieformen sich gegenseitig unterstützen.
Mit all meinem erworbenem Wissen möchte ich schnellstmöglichst dazu beitragen, eine Verbesserung und evtl. auch eine Heilung ihrer Beschwerden zu ermöglichen.
Wer sich nicht sicher ist, ob eine naturheilkundliche Therapie für ihn das Richtige ist, kann gerne einen Termin für ein persöniches Beratungsgespräch vereinbaren. Dabei erkläre ich, welche Erfolgschancen bei der jeweiligen Erkrankung bestehen.
Selbstverständlich unterliegen alle persönichen Daten und Inhalte der Beratungs- und Therapiegespräche der Schweigepflicht.
Da ich für jede Behandlung ausreichend Zeit einplane, damit meine Patienten ausführlich von ihren Beschwerden berichten können, ist es nötig vorher einen Termin zu vereinbaren.
Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich überraschen was alles möglich ist.
In Deutschland ist die Berufsbezeichnung Heilpraktiker üblich. In der Schweiz werden Sie Naturärzte genannt. Sie dürfen, wenn Sie die Zulassung erlangt haben, körperliche und seelische Leiden feststellen und eine eigene Therapie mit körperlichen Behandlungen durchführen. Für Diagnose und Therapie werden häufig Methoden der Naturheilkunde und Alternativmedizin angewandt. Verschreibungspflichtige Medikamente und Betäubungsmittel dürfen nicht verordnet werden. Es besteht Therapiefreiheit, d. h. jeder Heilpraktiker kann die Verfahren ausüben, welche er beherrscht.
Wer in Deutschland Heilpraktiker sein will, muss ein ausführliches Studium über medizinische Grundlagen und Krankheiten nachweisen. Die erworbenen Kenntnisse müssen bei einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt überprüft werden. Zu erst in schriftlicher Form, und wenn diese bestanden ist, erfolgt die mündliche Prüfung. Dabei wird vom Amtsarzt und zwei erfahrenen Heilpraktikern das mediznische Wissen auf höchstem Niveau geprüft. Kommt dieses Kommitee zu dem Schluss, dass der zu überprüfende Heilpraktikeranwärter allen Anforderungen gerecht wird, erhält er die “Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde”.
Erst dann ist er berechtigt die Berufsbezeichnung “Heilpraktiker” zu tragen und eine Praxis zu eröffnen.
Anschließend müssen noch Therapieformen erlernt werden, mit denen der Heilpraktiker seinen Patienten nach seinem Erachten bestmöglichst helfen kann, ihre Gesundheit zu verbessern bzw. wieder herzustellen.
Professionalität und fachliche Kompetenz gepaart mit Verständnis und Empathie für jeden Patienten haben für mich den höchsten Stellenwert. Nachfolgend finden Sie einen Auszug meiner bisherigen Fach- und Weiterbildungen: