Berufsbezeichnung Heilpraktiker

In Deutschland ist die Berufsbezeichnung Heilpraktiker üblich. In der Schweiz werden Sie Naturärzte genannt. Sie dürfen, wenn Sie die Zulassung erlangt haben, körperliche und seelische Leiden feststellen und eine eigene Therapie mit körperlichen Behandlungen durchführen. Für Diagnose und Therapie werden häufig Methoden der Naturheilkunde und Alternativmedizin angewandt. Verschreibungspflichtige Medikamente und Betäubungsmittel dürfen nicht verordnet werden. Es besteht Therapiefreiheit, d. h. jeder Heilpraktiker kann die Verfahren ausüben, welche er beherrscht.

Wer in Deutschland Heilpraktiker sein will, muss ein ausführliches Studium über medizinische Grundlagen und Krankheiten nachweisen. Die erworbenen Kenntnisse müssen bei einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt überprüft werden. Zu erst in schriftlicher Form, und wenn diese bestanden ist, erfolgt die mündliche Prüfung. Dabei wird vom Amtsarzt und zwei erfahrenen Heilpraktikern das mediznische Wissen auf höchstem Niveau geprüft. Kommt dieses Kommitee zu dem Schluss, dass der zu überprüfende Heilpraktikeranwärter allen Anforderungen gerecht wird, erhält er die “Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde”.

Erst dann ist er berechtigt die Berufsbezeichnung “Heilpraktiker” zu tragen und eine Praxis zu eröffnen. 

Anschließend müssen noch Therapieformen erlernt werden, mit denen der Heilpraktiker seinen Patienten nach seinem Erachten bestmöglichst helfen kann, ihre Gesundheit zu verbessern bzw. wieder herzustellen.


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